Mit der jüngst in Begutachtung geschickten Novelle des Tiroler Parkabgabengesetzes wird den Tiroler Gemeinden ermöglicht, fürs Parken künftig bis zu 1,60 € pro halber Stunde einzuheben. Die Landeshauptstadt hat erst im Juli-Gemeinderat die Ausweitung der Parkzonen und Parkzeiten sowie eine moderate Erhöhung der Anwohnerparkkarte beschlossen. Die nun geschaffene Möglichkeit, die Tarife in Kurzparkzonen anzuheben, will die Stadtregierung allerdings nicht ausschöpfen: „Ich sehe aktuell keinen Grund, das im Juli beschlossene Parkpaket wieder aufzuschnüren. Solche Entscheidungen müssen immer gut abgewogen werden und machen nur im Rahmen eines Gesamtplans Sinn. Für 2027 wird es jedenfalls keine Erhöhung der Halbstunden-Parktarife geben“, stellt Stadträtin Mariella Lutz klar.
Auch die für Parkraumbewirtschaftung zuständige Stadträtin Janine Bex betont: „Wer sein Auto braucht, muss verlässlich in der Nähe seines Zuhauses parken können. Mit der neuen Regelung, die am 2. November in Kraft tritt, schaffen wir mehr Platz für Anrainer:innen und klare, einheitliche Rahmenbedingungen. Sie ist Teil eines umfassenden Gesamtpakets für eine faire und gut funktionierende Nutzung des öffentlichen Raums. Weitere Erhöhungen der Parktarife sind derzeit nicht vorgesehen.“
„Unser Ziel war zweierlei: Nämlich, dass Anwohner:innen in der Nähe ihrer Wohnung wieder leichter einen Parkplatz finden und öffentlicher Raum auch in seinen Kosten fairer verteilt wird. Hier haben wir mit unserer neuen Regelung ab November eine ausgewogene Lösung gefunden. Mit Beginn der neuen Parkregeln werden wir auch evaluieren, wie gut wir dieses Ziel erreichen konnten. Für eine zusätzliche Erhöhung der Preise fürs Kurzparken ab 2027 sehe ich keinen Grund!“, schließt Klubobmann Benjamin Plach.