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Yildirim: „Südtiroler Autonomiereform als Top-Thema im außenpolitischen Ausschuss“

17.06.2026

SPÖ-Südtirolsprecherin: Autonomieentwicklung, Austausch mit LH Kompatscher, Antrag  zu Minderheiten- und Autonomiezentrum in Bozen.

SPÖ-Südtirolsprecherin: Autonomieentwicklung, Austausch mit LH Kompatscher, Antrag  zu Minderheiten- und Autonomiezentrum in Bozen.

„Einen Monat nach dem Verfassungs-Beschluss zur Autonomiereform in Rom widmete sich der außenpolitische Ausschuss heute schwerpunktmäßig Südtirol und der Autonomieentwicklung der vergangenen Jahre. Wir unterstreichen damit, wie wichtig uns das Thema ist“, informiert SPÖ-Südtirolsprecherin Selma Yildirim.

„Die Bundesregierung hat die Reform in enger Abstimmung mit der Südtiroler Landesregierung verfolgt. Ich bin froh, dass die Autonomiereform in trockenen Tüchern ist. Nach intensiver Vorbereitung und Jahren der Verhandlungen war das ein wichtiger Erfolg für die Bürger:innen in Südtirol. Die deutsch- und ladinischsprachigen Minderheiten haben das breit befürwortet. Die Anliegen der Südtiroler Bevölkerung haben für Österreich einen hohen Stellenwert. Wir nehmen die Schutzfunktion sehr ernst“, betont Yildirim.

Gelegenheit zum Austausch gab es im Ausschuss auch mit dem Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Gratulation, dass das Projekt ‚Autonomiereform‘ so beharrlich verfolgt und letztlich ohne Gegenstimmen in Rom beschlossen werden konnte“, freut sich Yildirim über den Erfolg.

Beschlossen wurde im Ausschuss u.a. ein Antrag der Regierungsparteien ‚betreffend Unterstützung des Projekts Schaffung eines Minderheiten- und Autonomiezentrums in Bozen‘ (877/A(E)).

„Autonomie und Minderheitenschutz in Südtirol sind ein weltweites völkerrechtliches Modell zur friedlichen Konfliktbeilegung. Zentral sind auch die Kulturpflege und die Rechte der Sprachgruppen. Diese müssen erhalten werden. Die Reform bringt eine Einvernehmensklausel für Änderungen im Autonomiestatut. Das anerkannte Autonomieniveau kann somit nicht mehr unterschritten werden. Damit kommt es zu einer besseren Absicherung der Autonomie“, so Yildirim.

Notwendig wurde die aktuelle Reform aufgrund einer Verfassungsänderung im Jahr 2001, in deren Nachgang der italienische Verfassungsgerichtshof die Autonomierechte in Südtirol mit mehreren Entscheidungen eingeschränkt und damit geschwächt hatte. Damit werden verlorengegangene Kompetenzen und die Autonomiestandards von 1992, die zur Streitbeilegungserklärung vor den Vereinten Nationen geführt haben, wieder hergestellt.

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