„Menschenhandel, Organhandel und Kriegsverbrechen sind traurige Realität. Unsere Aufgabe ist es, für den bestmöglichen Schutz davor zu sorgen. Der Handel mit Menschen, Zwangsarbeit oder Entführungen dürfen kein Geschäftsmodell sein. Hier gilt Null-Toleranz“, betonte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim im Nationalrat. Die Regeln dafür wurden jetzt mit dem Strafrechtsänderungsgesetz verschärft, bestehende Lücken geschlossen und die Menschenrechte gestärkt.
„Das Gesetz bringt einen besseren strafrechtlichen Schutz vor Menschenhandel. Frauen und Kinder sind besonders betroffen und werden nun besser geschützt: In Zukunft zählen auch Zwangsheirat, Leihmutterschaft und rechtswidrige Adoption zu den Ausbeutungsformen. Wer weiß, dass es sich um ein Opfer von Menschenhandel handelt und trotzdem Angebote in Anspruch nimmt, macht sich künftig ebenfalls strafbar.“
Ein weiterer Punkt in dem Gesetz ist die effektivere Bekämpfung von illegalem Organhandel: „Wir stellen uns gegen den Transplantationstourismus. Eingeführt wird ein neuer Straftatbestand gegen Vermittlungstätigkeiten und finanziell motivierte Organentnahmen sowie der Handel mit illegal entnommenen Organen. Außerdem wird der Kriegsverbrechenskatalog erweitert.“
Die neuen Regelungen wurden im Nationalrat einstimmig beschlossen. Damit werden EU-Vorgaben, aber auch das Organhandels-Abkommen des Europarates umgesetzt.