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Yildirim: „Aus für Besitzstörungs-Abzocke im Nationalrat beschlossen“

11.12.2025

Missbrauch mit Besitzstörungsklagen gegen Autofahrer:innen wird auf SPÖ-Initiative ab 1.1.2026 ein Riegel vorgeschoben

Missbrauch mit Besitzstörungsklagen gegen Autofahrer:innen wird auf SPÖ-Initiative ab 1.1.2026 ein Riegel vorgeschoben

„Zahlungsaufforderungen über hunderte Euro für kurzes Parken oder nur Überfahren eines privaten Grundstückes – viele Autofahrer:innen können ein Lied davon singen. Und: viele haben aus Angst vor teuren Gerichtsverfahren auch bezahlt. Uns ist dieser Missbrauch mit Besitzstörungsklagen schon lange ein Dorn im Auge. Bereits im Mai des vergangenen Jahres wollten wir das abstellen. Unter der damaligen Regierung war das nicht möglich. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir diese Abzocke jetzt unter Justizministerin Anna Sporrer einen Riegel vorschieben können“, so SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.

„Die Sorge, das Besitzrecht werde damit abgeschafft, ist unbegründet. An den materiell-rechtlichen Besitzschutzvorschriften wird nichts geändert. Der Rechtsweg für jene, die berechtigt eine Besitzstörung einklagen möchten, bleibt offen. Wir entziehen lediglich dem Missbrauch per 1.1.2026 die Profitgrundlage, indem wir die Gerichts- und Anwaltsgebühren senken“, stellt Yildirim klar.

Zudem wird der Instanzenzug bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten bis zum Obersten Gerichtshof befristet ermöglicht, was bisher ausgeschlossen war. Ziel ist, die Rechtsprechung zu vereinheitlichen und klare Leitlinien zu schaffen.

„Sollten Sie im kommenden Jahr also derartige Zahlungsaufforderungen bekommen, kann ich Ihnen nur sagen: Wehren Sie sich! Wir haben mit dem heutigen Tag die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen“, rief Yildirim Betroffene auf.

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