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SPÖ-Yildirim: „Besitzstörungs-Abzocke für Autofahrer:innen hat endlich ein Ende!“

17.09.2025

Vorschlag der Justizministerin entzieht dem Geschäftsmodell die Grundlage, Rechtsweg für berechtigte Klagen bleibt offen.

Vorschlag der Justizministerin entzieht dem Geschäftsmodell die Grundlage, Rechtsweg für berechtigte Klagen bleibt offen.

„Oft hunderte Euro an Zahlungsaufforderungen für kurzes Parken oder auch nur Wenden auf Privatgrund, der schlecht oder gar nicht gekennzeichnet ist. Viele Autofahrer:innen haben in den vergangenen Jahren diese Erfahrung machen müssen. Wir schieben dieser Profitmacherei jetzt einen Riegel vor“, betont SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.

„Immer öfter haben sich Bürger:innen an uns gewendet und von ‚Abzocke‘ durch Besitzstörungsklagen berichtet. Die Menschen wurden mit der Drohung auf teure Gerichtsverfahren eingeschüchtert, die überzogenen Forderungen zu bezahlen. In vielen Fällen ist ein Geschäftsmodell daraus geworden. Das ist aber nicht Sinn und Sache des Besitzschutzes“, so Yildirim.

„Wir haben in der vergangenen Gesetzgebungsperiode einen Antrag gegen diesen Missbrauch im Nationalrat eingebracht. Die damalige Bundesregierung hat das Anliegen blockiert. Jetzt sehen wir: Die SPÖ in der Regierung wirkt!“, stellt Yildirim klar.

Konkret hat Justizministerin Anna Sporrer einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der den missbräuchlichen Umgang mit Besitzschutz künftig verhindern soll:

Dem Geschäftsmodell wird die Profitgrundlage entzogen: Durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage wird den Anwaltstarif auf rund 100,- Euro gesenkt.
Der Rechtsweg für jene, die berechtigt eine Besitzstörung einklagen möchten, bleibt offen.
Es wird der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten ermöglicht, was bisher dezidiert ausgeschlossen war.

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