„Der Justizausschuss hat heute die Weichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit in Aufsichtsräten gestellt. Mit dem Beschluss wird eine überfällige EU-Richtlinie umgesetzt“, freut sich SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.
„Da Frauen immer noch wesentlich unterrepräsentiert sind, bedeutet das: mehr Frauen in Aufsichtsräten und das ist gut so! Anfang des Jahres gab es in Österreich bei börsennotierten Unternehmen keine einzige Frau als CEO. Nur knapp 14% der Vorstände sind Frauen, das sind 26 von 188. Es gibt also noch viel zu tun.“
Die Richtlinie zielt auf Chancengleichheit von Frauen und Männern und eine ausgewogene Vertretung ab. Künftig wird eine Quote von 40% gelten. Aktuell ist in Österreich eine 30%-Quote für börsennotierte Unternehmen und solche mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen gültig.
„Die Quote in Österreich wird angehoben, der Anwendungsbereich geht allerdings über die seitens der EU vorgesehenen Mindestrichtlinien hinaus. Wichtig ist dabei, dass die Regelung des ‚leeren Stuhls‘ gilt. Eine quotenwidrige Wahl oder Entsendung ist also nichtig und die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze bleiben unbesetzt“, erläutert Yildirim.
Zusätzlich kann der Aufsichtsrat Zielvorgaben für eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in den Vorständen festlegen.
„Für die SPÖ ist klar: wir wollen eine gerechte Verteilung zwischen Frauen und Männern sowohl in Aufsichtsräten, als auch in Vorständen von Unternehmen. Auf dieses Ziel arbeiten wir weiter hin. Den heutigen Beschluss im Justizausschuss, der noch im März in den Nationalrat kommt, sehen wir als wichtigen Schritt auf diesem Weg“, so Yildirim.
Gelten soll diese Änderung ab dem 30. Juni 2026, mit Anwendung für Wahlen und Entsendungen in Aufsichtsräte, die nach dem 31. Dezember 2026 erfolgen.