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Yildirim: „Justizausschuss beschließt Aus für Besitzstörungs-Abzocke für Autofahrer:innen“

25.11.2025

Missbrauch wird ein Riegel vorgeschoben. Beschluss im Dezember-Plenum. Gesetz soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.

Missbrauch wird ein Riegel vorgeschoben. Beschluss im Dezember-Plenum. Gesetz soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.

„Oft hunderte Euro an Zahlungsaufforderungen für kurzes Parken oder auch nur Wenden auf Privatgrund, der schlecht oder gar nicht gekennzeichnet ist. Viele Autofahrer:innen haben in den vergangenen Jahren diese Erfahrung machen müssen. Wir schieben dieser Profitmacherei jetzt einen Riegel vor“, betont SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.

„Immer öfter haben sich Bürger:innen an uns gewendet und von ‚Abzocke‘ durch Besitzstörungsklagen berichtet. Die Menschen wurden mit der Drohung auf teure Gerichtsverfahren eingeschüchtert, die überzogenen Forderungen zu bezahlen. In vielen Fällen ist ein Geschäftsmodell daraus geworden. Das ist aber nicht Sinn und Sache des Besitzschutzes“, so Yildirim.

„SPÖ in der Regierung wirkt. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir einen Antrag gegen den Missbrauch des Besitzschutzes eingebracht, der von der Vorgänger-Regierung blockiert wurde. Jetzt wird mit SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer umgesetzt“, freut sich Yildirim.

Neu ist, dass dem Geschäftsmodell die Profitgrundlage entzogen wird. „Wir wollen die Rechtssicherheit erhöhen und Verfahren verbilligen“, stellt Yildirim klar.

An den materiell-rechtlichen Besitzschutzvorschriften wird nichts geändert. Der Rechtsweg für jene, die berechtigt eine Besitzstörung einklagen möchten, bleibt offen.

Der Instanzenzug bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten wird bis zum Obersten Gerichtshof befristet ermöglicht, was bisher ausgeschlossen war. Das gilt für Klagen ab 1.1.2026 bis 31.12.2023. Ziel ist, die Rechtsprechung zu vereinheitlichen und klare Leitlinien zu schaffen.

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