„Der Einsatz der elektronischen Fußfessel hat sich bewährt. Aktuell für Haftstrafen bis 12 Monate möglich, bedeutet das, dass Straftäter mit Fußfessel ihre Arbeit behalten können, aber gleichzeitig überwacht und von der Bewährungshilfe betreut werden. Das bewirkt bessere Resozialisierung, hilft Rückfälle zu vermeiden und entlastet gleichzeitig die Justizanstalten“, sagt SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.
Die Ankündigung der Justizministerin, die Möglichkeit der Fußfessel auf eine Resthaftzeit von 24 Monaten auszuweiten, begrüßt Yildirim. „Es gilt natürlich genau hinzuschauen, um welche Straftaten es sich handelt. Schwere Gewaltdelikte sowie Sexualdelikte sind ausgeschlossen“, betont Yildirim. Die Eignung für elektronisch überwachten Hausarrest wird vorab überprüft und ist an Bedingungen geknüpft.
Einen positiven Beitrag zum Gewaltschutz kann ein Tracking mittels Fußfessel leisten. „Rund 14.600 Annäherungs- und Betretungsverbote wurden im Vorjahr in Österreich verhängt. Diese können aber nur schwer überprüft werden. In Spanien gibt es positive Erfahrungen mit einem Tracking von verurteilten Gewalttätern. Die SPÖ-Frauen wollen das umsetzen. Im Vorjahr wurde dazu von uns ein Antrag im Nationalrat eingebracht“, erläutert Yildirim.