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Verkehrssicherheitspaket für E-Scooter und E-Mopeds beschlossen
Verkehrsminister Peter Hanke betont, dass moderne Mobilität auch die passenden Regeln braucht. Weil es immer mehr schwere Verkehrsunfälle mit E-Mopeds gibt, werden diese jetzt ins Kraftfahrgesetz aufgenommen – und es gelten strengere Regeln wie auch für andere Mopeds. Zustellunternehmen wird ausreichend Zeit gegeben, ihren Fuhrpark umzustellen.
Was bringen die neuen Verkehrsregeln?
- Keine Benützung von Fahrradwegen mit E-Mopeds
- Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht für E-Mopeds
- Für E-Scooter gilt eine Helmpflicht bis 16.
- Ausnahmslos nur eine Person darf auf dem E-Scooter fahren und es dürfen keine Güter transportiert werden.
- Es gilt eine Alkoholgrenze im Blut von 0,5 Promille.
- E-Scooter müssen mit Klingeln und Blinklichtern ausgestattet sein.
- Helmpflicht für E-Bikes bis zu einem Alter von 14 Jahren
SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi sagte im Nationalrat, dass die Verbannung von E-Mopeds von Radwegen eine wichtige Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit sei. Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sei die Ausweitung der Helmpflicht ein wichtiger Schritt.
Automationsunterstützte Zufahrtskontrollen beschlossen
Mit der StVO-Novelle kommen auch automationsgestützte Zufahrtskontrollen, wie sie etwa für die Wiener Innenstadt geplant sind. Damit soll es möglich werden, Fahrzeuge ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen einfahren. Strenge Datenschutzbestimmungen stellen sicher, dass nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Schärfere Sanktionen fürs Schummeln bei Führerschein-Prüfung
Beschlossen wurde auch die Verschärfung der Sanktionen bei Betrug bei der Führerschein-Prüfung: Wer beim Schummeln ertappt wird, muss künftig 18 statt neun Monate auf einen Wiederantritt bei der Prüfung warten. Zudem drohen Verwaltungsstrafen für Personen, die im Hintergrund den Betrug organisieren.